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28.12.2021

COVID-19

Schutzmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler


Wir bitten Sie weiterhin täglich die Website des Bundesministeriums unter www.bmbwf.gv.at/corona für aktuelle Informationen zu besuchen.
22. September 2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Entsprechend dem Rundschreiben des BMBWF „Sichere Schule - Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23“ (Nr.:16/2022) möchten wir Ihnen folgende für Sie wichtige Informationen zukommen lassen.

•    Ziel im Schuljahr 2022/23 ist es, einen kontinuierlichen Schulbetrieb zu gewährleisten.

•    Sport, Musik und Schulveranstaltungen sollen möglichst durchgehend stattfinden.

•    Wie in allen anderen Lebensbereichen gilt es auch im Schulbereich, mit COVID-19 leben zu lernen. Einschränkungen sollen deshalb auf ein absolut notwendiges Minimum    reduziert werden und im Gleichklang mit den Regelungen in anderen Lebensbereichen stehen.

•    Die Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2, sofern diese absolut symptom-frei verläuft (kein Halskratzen, keine Müdigkeit und Abgeschlagenheit usw.) wurde mit dem 1. August 2022 aufgehoben und durch eine grundsätzlich zehntägige Verkehrsbeschränkung ersetzt.

•    Dies bedeutet eine durchgängige Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2 Maske beim Kontakt mit anderen Personen.

•    Die Infektion bleibt weiterhin meldepflichtig.

•    Für Schüler/innen der Primarstufe, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt – egal ob sie Symptome zeigen oder nicht – ein generelles Betretungsverbot     der Schule, da davon ausgegangen wird, dass Kinder in diesem Alter eine Maske nicht während der gesamten Unterrichtsdauer korrekt tragen können.

•    Das Betretungsverbot gilt in der Primarstufe auch für externe Personen. Ausgenommen davon sind Begleitpersonen für Minderjährige.

•    Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.

•    Treten ansonsten Symptome wie Husten, Heiserkeit etc. auf, so sind die Kinder wie bisher krank zu melden und sollen zu Hause bleiben. Bei Krankheit länger als drei Tage ist    eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.

•    Für eine eventuell weitere Pandemieentwicklung wurde ein Stufenplan mit vier unterschiedlichen Szenarien entwickelt, zu denen Sie im konkreten Fall informiert werden.

•    Je nach Risikolage werden gezielt Sicherheits-und Präventionsmaßnahmen am einzelnen Schulstandort gesetzt.

•    Derzeit gilt Szenario 1- Idealfall: 
      Das heißt: keine flächendeckende PCR-Testung, nur anlassbezogen Antigen-Schnelltests am Schulstandort (bei Auftreten von Verdachtsfällen/COVID-Erkrankungen).

•    Für den Fall, dass Testungen vom Ministerium oder der Schulleitung angeordnet werden, würde Folgendes gelten:
o    Für Schüler/innen der Primarstufe ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten einzuholen, dass ihr Kind den Test in der Schule durchführen darf.
o    Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte bei unter 14-Jährigen der Testung an der Schule dann nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.
o    Die Schüler/innen wechseln in diesem Fall in den ortsungebundenen Unterricht, solange die Risikolage eine regelmäßige Testung erforderlich macht.
o    Auch ein Betreuungsangebot (GTS) kann während dieses Zeitraums nicht in Anspruch genommen werden.
o    Ist bei Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf trotz Ausschöpfung aller am Standort möglichen Maßnahmen (z. B. Testung durch Erziehungsberechtigte an der Schule, Einbindung von Assistenzpersonal) eine Testung nicht möglich, so sind –nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung – an der Schule sonstige geeignete Maßnahmen zu treffen, die die Ansteckungswahrscheinlichkeit der übrigen an der Schule befindlichen Personen minimieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Direktorin Prof.in Mag.a Claudia Luttenberger, BEd

20. April 2022 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Im Erlass zum Schulbetrieb ab dem 19. April 2022 gibt es eine Abweichung gegenüber des bisher gültigen Erlasses hinsichtlich der PCR Testungen:

  • Die Schüler/innen müssen zumindest einen PCR-Test pro Woche erbringen. Zusätzliche Antigentests können ab dem 19. April 2022 weiterhin nach Bedarf durchgeführt werden – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt.
  • Nehmen Schüler/innen nicht an der PCR-Testung an der Schule teil, jedoch am Unterricht, so müssen sie ein PCR-Testergebnis spätestens am darauffolgenden Tag vorlegen.

Der verpflichtende tägliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr entfällt für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für Schüler/innen. Das bedeutet, dass auch der Covid Ninja-Pass nach den Osterferien nicht mehr eingesetzt wird.
 

Weiterhin gilt:

Für Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sind die Regelungen über die Teilnahme an Testungen nicht anzuwenden, damit es nicht zu falsch positiven Ergebnissen kommt.
 
Weiters dürfen wir Sie darüber informieren, dass ab kommenden Montag, 25.4.2022, ein weiterer Schritt in Richtung eines normalen Schulbetriebs gesetzt wird:

  • Für alle Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
  • Auch für das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
  • Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen.
  • Ein PCR-Test pro Woche für alle Schüler/innen wird fortgesetzt.

10. Februar 2022

Ergänzung zum Erlass vom 2. Februar 2022


Entfall der MNS-Pflicht während des Unterrichts in der Primarstufe

Ab Montag, 14. Februar 2022 existiert keine MNS-Pflicht für Schüler/innen bis einschließlich der 4. Schulstufe mehr, solange sie sich am Sitzplatz aufhalten.

- Die MNS-Pflicht abseits des Sitzplatzes (z.B. während der Pausen bzw. im Schulgebäude) bleibt weiterhin aufrecht.

- Auch für Lehrkräfte sowie das Verwaltungspersonal bleibt die MNS-Pflicht an den Schulen bis auf Weiteres aufrecht.

03. Februar 2022

Erlass des BMBWF 2022-0.081.015 vom 2. Februar 2022

Informationen zum Schulbetrieb ab 07. Februar 2022 – Rückkehr zur Normalität

Ab 07. Februar 2022 werden auch im Schulbereich stufenweise Schritte gesetzt, mit denen nach und nach wieder Normalität im Schulalltag einkehren soll. Oberstes Ziel ist es jedenfalls weiterhin, einen geregelten Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Deshalb können diese Schritte nur in Abstimmung mit den befassten Expertinnen und Experten der GECKO und der Corona-Kommission und gemäß der Entwicklung des Infektionsgeschehens gesetzt werden.

Abweichend von den Bestimmungen gemäß Erlass des BMBWF vom 07. Jänner 2022 (BMBWF 2022-0.011.043) werden folgende Änderungen bekannt gegeben:

Entfall der Maskenpflicht in Bewegung und Sport

Ab Montag, 7. Februar 2022 wird die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler aller Schultypen in Bewegung und Sport aufgehoben
.

  • Kontaktsportarten sollen möglichst vermieden werden.
  • Es ist auf eine gute Durchlüftung der Räume vor und nach jeder Unterrichtsstunde zu achten.
  • Für Lehrpersonal bleibt die Maskenpflicht (FFP2-Maske) aufrecht.

10. Jänner 2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Die bereits geltende Sicherheitsphase an allen österreichischen Schulen bleibt noch bis Ende Februar aufrecht.
Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III.

Dies bedeutet:

  • In der Woche vom 10.01.2022 - 14.01.2022 finden an der Schule für alle Schülerinnen und Schüler 3 Antigentests (Montag, Dienstag und Mittwoch) sowie eine PCR-Testung am Mittwoch statt. 

  • Ab dem 17.01.2022 werden an der Schule pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler 2 PCR-Testungen (dienstags und donnerstags) und 1 Antigen-Schnelltest (montags) durchgeführt.

  • In der Volksschule gilt für die Schülerinnen und Schüler die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen und Gruppenräumen).

  • Es besteht am Schulhof/Pausenhof keine Maskenpflicht im Freien.

  • Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schülerinnen und Schüler an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet.

  • Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning angeordnet.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Direktorin Prof.in Mag.a Claudia Luttenberger, BEd

10. Dezember 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Die bereits seit 22.11.2021 geltende Sicherheitsphase an allen österreichischen Schulen bleibt noch bis zum 14.01.2022 aufrecht. Dies bedeutet weiterhin:
  • Alle Schülerinnen und Schüler nehmen an den Testungen (mind. 1xPCR; 2x AGT pro Woche) teil, d.h. auch jene, die geimpft sind (Genesene sollten wie bisher auf Empfehlung der Labore bitte nicht teilnehmen, da ihre Ergebnisse noch zu positiven Ergebnissen führen könnten).
  • Treten in einer Klasse zwei PCR-bestätigte Corona-Fälle innerhalb von drei Tagen auf, wird die Klasse durch eine Verordnung der Schulaufsicht in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde zeitlich befristet (fünf Kalendertage) auf Distance Learning umgestellt. Die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests. Dies dient der Kontrolle und einer sicheren Rückkehr in den Präsenzunterricht nach Ende des Distance Learnings.
  • Schüler und Schülerinnen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Eine Meldung an die Klassenlehrperson ist ausreichend.
  • Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III. In der Volksschule gilt für die Schülerinnen und Schüler die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen und Gruppenräumen)

  • Für Lehrpersonal gilt im gesamten Schulgebäude (d.h. auch in den Klassen und Gruppenräumen)  eine FFP2- Maskenpflicht.
  • Schulveranstaltungen müssen in der Sicherheitsphase leider entfallen,
  • Elterngespräche finden – sofern sie nicht verschoben werden – online statt.
  • Für die Weihnachtsferien erhalten Schülerinnen und Schüler drei Antigentests, um sich während der Ferien, aber jedenfalls vor der Rückkehr in die Schule am 09.1.2022, testen zu können.
  • Der 07. Jänner 2022 wird bundesweit für schulfrei erklärt. Der Schulbetrieb beginnt somit am Montag, den 10. Jänner 2022 mit einer Sicherheitsphase.
Mit diesen Informationen verabschiede ich mich für das Jahr 2021 und danke Ihnen allen für die gute Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Weihnachtsfest und erholsame Feiertage im Kreise der Familie. Ich freue mich auf ein gesundes Wiedersehen im nächsten Jahr!

Mit lieben Grüßen,

Direktorin Prof.in Mag.a Claudia Luttenberger, BEd

19. November 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Wie Sie den Medien sicher bereits entnommen haben, gilt  ab Montag, 22.11.2021 ein bundesweiter Lockdown. Dieser soll bis 12.12.2021 andauern.

Das BMBWF bereitet dazu gerade einen Erlass und eine adaptierte C-SchVO vor.

Wir möchten Sie bereits jetzt mit den aktuellsten und wichtigsten Informationen versorgen und können Ihnen Folgendes mitteilen:
1.       Die Schulen bleiben offen. Sie haltenPräsenzunterricht vor Ort an der Schule nach Stundenplan ab.
2.       Die Schulen befinden sich nicht im Distance-Learning.
3.       Schüler/innen sind mit einer Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch befreit und können zuhause bleiben.

Sobald es neue Informationen gibt, leiten wir diese sofort an Sie weiter. 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Gemeinsam schaffen wir das! 
Mit lieben Grüßen und bleiben Sie gesund! 
Claudia Luttenberger

15. November 2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III.

1.       Wir starten eine neue Sicherheitsphase von Montag, den 15.11. bis 27.11.

  • In dieser Sicherheitsphase nehmen wieder alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen (mind. 1xPCR; 2x AGT) teil, d.h. auch jene, die geimpft sind (Genesene sollten wie bisher auf Empfehlung der Labore bitte nicht teilnehmen, da ihre Ergebnisse noch zu positiven Ergebnissen führen könnten).
  •  Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III. In der Volksschule gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur bis zum Einnehmen des Sitzplatzes – dann kann die Maske abgenommen werden. Lehrpersonal trägt in der Sicherheitsphase auch während des Unterrichts immer eine FFP2 Maske.
  • Schulveranstaltungen müssen in den zwei Wochen der Sicherheitsphase leider entfallen,
  • Elternsprechtage finden – sofern sie nicht verschoben werden – online statt.

2.      Ab 29. November wird pro Woche eine zweite PCR-Testung an allen Schulen durchgeführt

  • Die Antigen-Tests bleiben als wichtige begleitende Testvariante bestehen. Der Testrhythmus wird selbstverständlich zeitnah bekanntgeben.

3.    Zuletzt noch eine wichtige Information zum Ninja-Testpass:

  • Er gilt laut Verordnung des Gesundheitsministeriums für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen grundsätzlich weiterhin für den Besuch außerschulischer Veranstaltungen. Allerdings können die Gesundheitsbehörden der Länder oder die Anbieter strengere Auflagen erlassen.

Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Luttenberger

08. September 2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!                                                    

Das neue Schuljahr beginnt am Montag, dem 13. September um 7:45 Uhr. Schon jetzt möchte ich Ihnen und Ihren Kindern nicht nur gute letzte Ferientage wünschen, sondern auch für das beginnende Schuljahr wichtige Informationen übermitteln.

Corona-Prävention
Für die Corona-Pandemievorsorge hat das BMBWF für Schulen klare Regeln für die ersten drei Wochen (Sicherheitsphase) und auch für das gesamte Schuljahr formuliert:

  • Maskenpflicht im Schulhaus außerhalb der Klassenräume für Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen.
  • TESTS für Schülerinnen und Schüler in den ersten drei Wochen (auch jene, die bereits genesen oder geimpft sind):
    3 Tests pro Woche
    – 2 x durch die gewohnten Antigen-Schnelltests, 1 x pro Woche durch einen PCR-Test mit Mundspülung. Die zugehörige Einverständniserklärung wurde Ihnen bereits von den Klassenlehrpersonen übermittelt. Ich bitte Sie diese unterschrieben Ihrem Kind unbedingt am ersten Schultag mitzugeben! Ohne Einverständniserklärung ist leider keine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich.

  • Lehrpersonen und Verwaltungspersonal machen verpflichtend ebenfalls 3 Tests pro Woche.
  • Weiters wurde Ihnen bereits von den Klassenlehrpersonen ein gemeinsam mit Elternvertreterinnen und Elternvertretern verfasster Brief unseres Herrn Bundesministers Dr. Faßmann übermittelt.
  • Eltern, die selbst ins Schulhaus kommen, führen bitte einen gültigen Nachweis nach der 3G-Regel bei sich und tragen verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Eltern von Erstklässlerinnen und Erstklässlern (3G-Regelung und MNS) dürfen ihre Kinder gerne bis zur Klasse im Parterre bzw. 1.Stock begleiten. Bitte halten Sie jedoch Abstand zu anderen Personen.

  • Testabläufe für Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse Volksschule:  In der Regel findet die Testung im Klassenverband statt. Für Eltern von Kindern in der ersten Klasse Volksschule, die ihre Kinder bei den ersten Testungen unterstützen wollen, werden am Beginn des Unterrichtstages Teststationen eingerichtet, bei denen sie ihre Kinder bei der Testung begleiten können. (1.Klasse im Raum A0112, MSKa und MSKb im Klassenraum) Ab der zweiten Schulwoche sollten die Kinder die Testungen ohne Eltern durchführen.
  • Corona-Testpass an Schulen: Die negativen Testergebnisse werden im Corona-Testpass dokumentiert und können mit diesem auch für außerschulische Veranstaltungen (z.B. Sportverein) verwendet werden. Alle Details zum Corona-Testpass in Schulen finden Sie unter www.bmbwf.gv.at/coronatestpass
Der Ablauf der Durchführung der Antigen-Tests ist den Schulen bereits bekannt. Nach wie vor stehen alle zentralen Handouts/Anleitungen unter www.bmbwf.gv.at/selbsttest zur Verfügung.

Für den Ablauf und die Durchführung der PCR-Tests wurde ebenso auf der BMBWF-Website unter www.bmbwf.gv.at/allesspuelt eine eigene Seite eingerichtet. Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Einfache Anleitung für Schüler/innen zur Durchführung des PCR-Tests
  • Einverständniserklärung für Schüler/innen unter 14 Jahren
  • Handout zum Produkt/zur Lieferung PCR-Tests  

Ich wünsche Ihren Kindern, Ihnen selbst und unserer ganzen Schulgemeinschaft
ein friedliches, gesundes und lernerfolgreiches Schuljahr 2021/22!

Herzliche Grüße,
Claudia Luttenberger

 04. Februar 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Hier können Sie den Elternbrief des Bildungsministers abrufen und durchlesen.

Brief: Schulstart nach den Semesterferien: Präsenzbetrieb mit Eintritts-Selbsttest - Elternbrief des Herrn Bundesministers

Anleitungsvideo Selbsttest von LEPU-Medical: youtu.be/pJKS0Rw4hTc

03. Februar 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Ab dem 15.02.2021 öffnen in der Steiermark die Volksschulen nach den Semesterferien wieder in Präsenzunterricht. Das Team der Praxisvolksschule freut sich sehr, dass wieder etwas Normalität in den Schulalltag zurückkehrt.

Zum derzeitigen Informationsstand können nur Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilnehmen, die sich in der Schule selbst freiwillig testen. Die Testungen mit den Antigen-Selbsttests sind wöchentlich für Montag und Mittwoch geplant. Das Kriseninterventionsteam der Praxisvolksschule arbeitet bereits an einem Plan, wie die Durchführung der Testungen an unserer Schule stattfinden wird. Sobald nähere Informationen auch seitens des Bundesministeriums bekannt sind, werden diese natürlich schnellstmöglich an Sie weitergeleitet. In der Volksschule gilt weiterhin Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude, aber nicht am Platz im Klassenzimmer. Die Lehrenden tragen im Schulgebäude FFP2 Masken.

Bewegung und Sport und Musikunterricht
sind mit Einschränkungen möglich. Schwimmen ist bis zum Ende des Schuljahres abgesagt. Chor und Atelierunterricht finden in diesem Schuljahr nicht mehr statt. Am Faschingsdienstag findet regulärer Unterricht statt. Die Kinder dürfen verkleidet kommen. Der Elternverein spendiert dankenswerterweise an diesem Tag Krapfen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern erholsame Tage in den Semesterferien und freuen uns auf einen „normalen“ Schulstart am 15.2.2021.

                                                           Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund,

Claudia Luttenberger

25. Jänner 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Ich wende mich heute mit einigen wichtigen Informationen an Sie. Schulbetrieb ab dem 25.1.2021:
  • Die Schülerinnen und Schüler bleiben im ortsungebundenen Unterricht. (Distance learning)
  • Die Schulen bleiben für Betreuung und pädagogische Unterstützung offen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind dazu aufgerufen, das Betreuungsangebot aber nur dann wahrzunehmen, wenn dies wirklich notwendig ist. Die Zahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler soll vor Ort im aktuellen Lockdown so gering wie möglich gehalten werden, damit die Infektionszahlen noch weiter reduziert werden, um nach den Semesterferien einen regelmäßigen Schichtbetrieb in Präsenz zu ermöglichen.
 Semesterferien und Schulnachricht bzw. Semesterinformation:
  •  Abweichend von den Bestimmungen des Schulzeitgesetzes beginnen in der Steiermark die Semesterferien bereits am 08. Februar 2021.
  • Die Schulnachrichten bzw. Semesterinformationen werden den Schülerinnen und Schülern an einem der ersten beiden Unterrichtstage des Sommersemesters übergeben (15. oder 16. Februar).
  • Schülerinnen und Schüler der 4. Schulstufe bzw. deren Erziehungsberechtigte können die Schulnachricht persönlich und einzeln unter Einhaltung der Hygienebestimmungen auch am 5. Februar übergeben werden. 
Sprachstandfeststellungen:
  • Die neuerlichen Sprachstandfeststellungen für außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit MIKA-D werden bis zum Ende des Semesters abgeschlossen sein. 
Selbsttests:
  • Zur weiteren Senkung des Infektionsrisikos sollen in Kombination mit den bereits gültigen Hygienemaßnahmen regelmäßige, freiwillige und kostenlose Antigen-Selbsttests in einem Rhythmus von mindestens einmal pro Woche am Schulstandort angeboten werden. Dazu stellt das BMBWF die nötigen Testkits zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit den Selbsttests ist Folgendes zu beachten:

Schülerinnen und Schüler an Volksschulen bekommen einzeln verpackte Testkits mit nach Hause und führen den Antigen-Selbsttest mit Unterstützung der Eltern/Erziehungsberechtigen durch. Informationen zur Durchführung erhalten die Eltern/Erziehungsberechtigten über das vom BMBWF erstellte Instruktionsvideo, den Informationsfolder oder die Homepage der Praxisvolksschule. Informationen dazu sind unter www.pvs.phst.at und www.bmbwf.gv.at/selbsttest abrufbar. Bei positivem Testergebnis kontaktieren die Eltern/Erziehungsberechtigten bitte 1450.

Rückzahlung Betreuungsbeiträge:  
  • Eltern, deren Kinder im Lockdown nie in der Schule waren, erhalten für den November 50%, für den Dezember 25% und für den Jänner 100% ihrer eingezahlten Beiträge zurück. Die Beträge werden gerade ermittelt und an die Quästur der Pädagogischen Hochschule weitergeleitet.
Schulbetrieb ab dem 15.2.2021:
  • Nach den Semesterferien soll die Schule wieder in Präsenzunterricht starten. Vorgesehen ist hier von der Regierung ein Schichtbetrieb. Genauere Informationen zum Schulbetrieb ab dem 15. 2. 2021 erhalten Sie noch vor den Semesterferien von den Klassenlehrpersonen. 
Für weitere Fragen steht das Klassenteam gerne zur Verfügung.
Ich bedanke mich hiermit für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und für die gute Zusammenarbeit in diesem bis jetzt für uns alle sehr herausforderndem Schuljahr.

Ich wünsche Ihnen in den Semesterferien erholsame Tage mit Ihren Kindern. Wir alle brauchen nun eine kurze Erholungsphase, bevor wir dann wieder nach den Semesterferien voll durchstarten.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund, 

Claudia Luttenberger

18. Jänner 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Das Distance Learning dauert noch bis zum 5.2.2021 an.
Die Semesterferien werden in der Steiermark eine Woche früher stattfinden, also vom 08.2. 2021 bis 14.2.2021.

21. Dezember 2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Die Schule beginnt mit 07.01.2021 im Distance-Learning
Der reguläre Präsenzunterricht startet voraussichtlich erst ab 18.1.2021.

Von Donnerstag, 07.01. bis einschließlich Freitag, 15.1.2021 findet der Unterricht an der Praxisvolksschule via Distance-Learning statt. Der Schwerpunkt der Unterrichtsarbeit im ortsungebundenen Unterricht liegt auf der Wiederholung und Vertiefung der Unterrichtsinhalte. Sofern es pädagogisch vertretbar ist, können jedoch auch neue Inhalte vermittelt werden.

Genauso wie in den bisherigen Distance-Learning-Phasen gibt es eine Betreuungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler nach vorheriger Anmeldung. Das Essen in der Mensa kann ebenfalls nach Anmeldung konsumiert werden. Ab Montag, den 18. Jänner 2021 findet voraussichtlich eine Rückkehr zum regulären Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler statt.

 

04. Dezember 2020 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Beratungsstellen und Erreichbarkeiten.

Um die zuständige Schulpsychologin/den zuständigen Schulpsychologen zu erreichen klicken sie bitte hier:

www.bildung-stmk.gv.at/service/schulpsychologie/Beratungsstellen-und-Erreichbarkeiten.html

16. November 2020 Elternrundbrief mit aktuellen Informationen zum 2. Lockdown

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Wie sie bereits sicher aus den Medien gehört haben, hat die Entwicklung der Covid‐19‐Infektionen letztendlich dazu geführt, dass neuerlich ein harter Lockdown in Österreich notwendig ist. Von dieser Maßnahme sind leider auch alle Schulen in Österreich betroffen.

Ab Dienstag, den 17. November 2020, findet an der Praxisvolksschule nur mehr ein eingeschränkter Betrieb mit Lernbegleitung statt. Alle Kinder, die zu Hause betreut werden können und keinen speziellen Förderbedarf haben, sollen auch tatsächlich zu Hause bleiben. Für alle Kinder, die eine Betreuung benötigen, wird es jedoch Lernbegleitung im jeweiligen Klassenraum geben. Auch Kinder, die zu Hause keinen geeigneten Platz zum Lernen haben, können in die Schule kommen und dort in Lernstationen ihre Home‐Schooling‐Aufgaben erledigen. Die genauen Informationen zum Distance Learning erhalten Sie von Ihrem Klassenteam. Weiters wird auch das Klassenteam den Betreuungsbedarf bei Ihnen erheben. Bei der Betreuung bitten wir nur darum, dass die Kinder in der Früh spätestens um 7:45 in der Schule ankommen, um einen geregelten Ablauf der Home‐Schooling Aufgaben gewährleisten zu können.

Wir können weiterhin ein warmes Mittagessen in der Mensa anbieten. Die Anmeldung für die Betreuung geht von 7:45 bis 12:25 oder 7:45 bis 15:55 Uhr mit Mittagessen. Eltern dürfen das Schulgebäude weiterhin nicht betreten. Daher ist auch ein individuelles Abholen nicht möglich. Die Kinder werden zu den vereinbarten Zeiten im Innenhof entlassen.

Bezüglich der Bezahlung des Betreuungsbeitrages sind wir um eine Abklärung mit dem Ministerium bemüht.

Da an der Praxisvolksschule der 7. Dezember, wie im Schulforum beschlossen, schulautonom frei ist, startet der normale Schulbetrieb erst wieder am 9. Dezember (ACHTUNG: Am 7. und 8. Dezember gibt es keine Betreuungsmöglichkeit in der Schule).

Sie können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, damit der Lockdown die gewünschte Wirkung zeigt: Bitte reduzieren Sie auch die privaten Kontakte Ihrer Kinder in dieser Zeit und lassen die Kinder auch in der Freizeit bei sich zu Hause.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute in dieser schwierigen Zeit!

Mag. Claudia Luttenberger


03. November 2020

Elternrundbrief                                     

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Die angesichts der schnell steigenden Infektionszahlen am Wochenende von der Bundesregierung beschlossenen neuerlichen Maßnahmen zum aktuellen Lockdown, der die weitere rasante Ausbreitung des Coronavirus bremsen und die intensivmedizinische Versorgung in Österreich schützen soll, treten ab 3. November 2020 in Kraft.

Die Praxisvolksschule und die Mensa bleiben vorerst uneingeschränkt geöffnet.

Zu den allgemein gültigen Hygienevorschriften, wie das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der Klassenräume, das Einhalten eines Mindestabstands sowie eine entsprechende Handhygiene und Hustenetikette und regelmäßiges Lüften und Reinigen der Klassenräume kommen einige neue Regelungen hinzu:

  • Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen nicht mehr durchgeführt werden.
  • Unterrichtsangebote außerschulischer Einrichtungen oder externer Personen, Kooperationen mit externen Einrichtungen (Musikschule Talentum) sowie der praxisschulmäßige Unterricht von Lehramtsstudierenden an der Schule finden nicht mehr statt.
  • Hinsichtlich des Kontakts mit Eltern/Erziehungsberechtigten (Beispiel KEL-Gespräche) wird auf § 12 Abs. 1 C-SchV 2020/21 hingewiesen. Im Zeitraum 3. bis 30. November 2020 kann dieser Kontakt nur auf elektronischem Wege stattfinden.
  • Auch Schuleinschreibungen können in dem genannten Zeitraum nicht stattfinden.
  • Der Sportunterricht hat, wann immer es möglich ist, im Freien zu erfolgen. Findet der Unterricht in geschlossenen Räumen statt, so ist der erhöhte Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten. Kontaktsportarten sind unzulässig. Der Sportunterricht erfolgt in Straßenkleidung – es sei denn, das Umziehen kann unter Einhaltung des erhöhten Sicherheitsabstandes erfolgen.  Das Tragen eines MNS während des Bewegungs- und Sportunterrichts ist nicht erforderlich, kann aber bei Bedarf angeordnet werden. Vor und nach der Sportausübung sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. 
  • Chor entfällt.
  • Klassenübergreifende Gruppen sind soweit wie möglich zu vermeiden.
  • Die Verwendung von Gesichtsvisieren ist nicht mehr zulässig.

Bei Verdacht einer Covid-Infektion wenden Sie sich bitte umgehend an die Hotline 1450 und melden diesen Verdachtsfall auch umgehend der Klassenlehrperson.

Ich danke für Ihre Mithilfe und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute, insbesondere für Ihre Gesundheit und jene Ihrer Familienmitglieder und Freunde.

Mit besten Grüßen,
Mag. Claudia Luttenberger
      Elternrundbrief zum Ausdrucken (pdf) 24. September 2020 Hygienekonzept der PVS im Umgang mit COVID-19: Version zum Ausdrucken (pdf) 14. September 2020

Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und liebe Schülerinnen und Schüler! 

Laut den Hygiene-Auflagen des Bundesministeriums gilt auch bei „Ampelfarbe“ „GRÜN“ vorläufig eine Maskenpflicht für SchülerInnen beim Betreten der Schule und beim Aufenthalt in den Gängen. In den Klassenräumen müssen die Masken nicht getragen werden. 

Bitte lassen Sie Ihr Kind jeden Tag eine frische Einmal- oder Stoffmaske verwenden (Stoffmasken mit 60 Grad in der Waschmaschine waschen und bügeln).

Eine direkte Untersuchung oder Maßnahme mit körperlicher Nähe findet derzeit in der Schule NICHT statt. Ausnahme sind  Notfälle. 

Beratungsgespräche für Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler im Schularztzimmer sind unter den derzeit verlangten Hygienemaßnahmen (Mundschutz, Abstand, Händewaschen) in den Sprechstunden möglich. Ich ersuche um telefonische Voranmeldung im Sekretariat oder per Mail unter asbo@gmx.at.  

Wie jedes Schuljahr gilt: Wenn Ihr Kind sich krank fühlt, darf es auch jetzt NICHT in die Schule kommen!!  

Das gilt für alle Anzeichen einer infektiösen Erkrankung, sowohl einer Atemwegs-Infektion (mit oder ohne Fieber) wie Husten, Halsweh, Kurzatmigkeit oder Verlust des Geruchssinnes als auch Magen-Darm-Infektionen (Erbrechen, Durchfall). In diesem Fall kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt oder das Gesundheitstelefon 1450. 

Sollte Ihr Kind mit Infektionszeichen (siehe oben) in die Schule kommen ist die Schule laut aktueller gesetzlicher Lage verpflichtet 1450 und zusätzlich den amtsärztlichen Dienst zu kontaktieren, um eine weitere Abklärung vornehmen zu können.   Sollten bei einer SchülerIn Krankheitssymptome während der Schulzeit auftreten, werden Sie als Eltern kontaktiert um sie/ihn abzuholen.  

Wir bitten deswegen um eine ständig gute telefonische Erreichbarkeit. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ein gutes neues Schuljahr wünscht mit lieben Grüßen, 

Dr. Astrid Böhm
Schulärztin der Praxisvolksschule und NMS    

10. September 2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte! Nach einem hoffentlich erholten Sommer kehrt nun mit dem Schuljahr 2020/21 ein Stück Normalität in den Alltag zurück. Unserem Team ist es ein besonderes Anliegen ihren Kindern trotz der besonderen Herausforderungen, die Corona mit sich bringt, einen möglichst regulären Schulalltag zu ermöglichen.   Einige Änderungen wird es trotzdem an der PVS geben, um den schulstufenübergreifenden Unterricht zu minimieren:  
  • Anstatt des wöchentlichen Atelierunterrichts findet Unterricht in den einzelnen Klassen statt 

  • Anstatt des Schulchors wird vermehrter Musikunterricht in den einzelnen Klassen angeboten 

  • Es findet keine schulstufenübergreifende Nachmittagsbetreuung nach 16 Uhr statt 

  • Der Unterricht endet also Montag bis Donnerstag um 15:55 

  • Nachmittagsbetreuung am Freitag bis längstens 15:55 nach Anmeldung möglich 

  • Schulstufenübergreifender Unterricht wie z.B. bei evangelischer/islamischer Religion mit dem nötigen Sicherheitsabstand – sonst Tragen von Mund-Nasenschutz 

  • Die Garderobe ist bis auf weiteres gesperrt

Nachdem Graz im Moment die Corona - Ampelfarbe Gelb aufweist, gelten einige zusätzliche Regeln für den Schulbetrieb:  ▪ MNS verpflichtend für alle außerhalb der Klasse/am Gang   ▪ MNS verpflichtend für schulfremde Personen – bitte nur mit Terminen ins Schulhaus/Sekretariat kommen  ▪ Sport vorwiegend im Freien, in Turnhallen nur unter besonderen Auflagen (Kleine Gruppen, Belüftung, kurze Kontaktzeiten bei Übungen)   ▪ Singen nur im Freien oder mit MNS  Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen guten Schulstart und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und ein erfolgreiches, gesundes Schuljahr.   Mit freundlichen Grüßen,  Mag. Claudia Luttenberger 09. September 2020
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, auf dieser Seite stellen wir wichtige Informationen zum Thema „Schule im Herbst“ für Sie gebündelt zur Verfügung: Brief von Bundesminister Heinz Faßmann an alle Eltern und Erziehungsberechtigten (2. September 2020) (PDF, 151 KB) Die wichtigsten Informationen, Maßnahmen und Angebote für Sie auf einen Blick bietet der Folder "Schulstart im Herbst".
Die "Corona-Ampel" auf einen Blick


Auf folgendem Plakat sehen Sie die einzelnen Maßnahmen, die bei der jeweiligen Ampelphase an der Schule umgesetzt werden: Die Corona-Ampel (PDF, 78 KB) Alle Details zu Hygiene- und Präventionskonzepten für Schulen 29. Juni 2020

Bundesministerium
Bildung, Wissenschaft und Forschung                                                                                                                       Wien, 29. Juni 2020

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

seit Anfang Juni befinden sich die meisten Schülerinnen und Schüler wieder im Präsenzunterricht an ihren Schulstandorten. Nach Monaten des Distance Learning war es mir ein besonderes Anliegen, noch vor den Sommerferien durch einen geregelten Unterricht in den Klassenzimmern – wenn auch unter besonderen Hygieneauflagen – diesen ersten Schritt in Richtung „Normalität“ zu setzen, der sowohl aus didaktischer als auch aus sozialer Sicht wichtig war.

Wir haben in den letzten Wochen und Monaten deutlich gesehen: Schule ist nicht nur Ort der Wissensvermittlung, sondern auch der Begegnung und des sozialen Austauschs.

Mein Ziel für das kommende Schuljahr 2020/21 ist daher, den Schülerinnen und Schülern im September einen möglichst regulären Schulstart zu ermöglichen. Das heißt, dass – wenn es die aktuell sehr stabilen Infektionszahlen auch bis dahin zulassen – die Schule im Herbst so beginnt, wie sie auch im letzten Schuljahr begonnen hat: mit gewohntem Stundenplan, ohne Schichtbetrieb.

Natürlich gilt jedoch auch für das kommende Schuljahr: Alle Entscheidungen im Zusammenhang mit COVID-19 im Bildungsbereich werden auf Basis der jeweils aktuellen Infektionszahlen und in Ableitung der Vorgangsweise des Krisenstabes der Bundesregierung getroffen.

Ich möchte an dieser Stelle die Chance nutzen, Ihnen für Ihren Einsatz in den letzten Wochen und Monaten Anerkennung und Dank auszusprechen. Mir ist bewusst, dass diese Zeit für Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte besonders belastend war. Die Umstellung von Präsenzunterricht auf Distance Learning wäre ohne das große Engagement der Pädagoginnen und Pädagogen, aber vor allem ohne Ihre Unterstützung in dieser Form nicht möglich gewesen.

Ich wünsche Ihnen einen erholsamen Sommer gemeinsam mit Ihrer Familie und weiterhin viel Gesundheit.

Ihr Heinz Faßmann

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann Bundesminister

03. Juni 2020 Bundesministerium
Bildung, Wissenschaft und Forschung                                                                                                                        Wien, 30. Mai 2020

Lockerung der COVID-19 Bestimmungen an Schulen Mit dem Start der dritten Etappe zum Hochfahren des Schulsystems ab 3. Juni 2020 werden die Hygienevorschriften zum Schutz vor einer Ansteckung mit COVID-19 vereinfacht und gleichzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten am Schulstandort erweitert. Grundsätze für den Schulbetrieb

Die Grundsätze für den Schulbetrieb bis zum Ende des Schuljahres lauten:       1. Der Schichtbetrieb zur Verdünnung der Schülerzahlen wird fortgesetzt.       2. Die aktuellen Stundenpläne bleiben aufrecht und müssen nicht verändert werden.       3. Die folgenden Hygienemaßnahmen sind weiterhin zu beachten:                 a. Abstand halten. Zwischen den Personen soll eine Distanz von   mindestens 1 Meter
                   eingehalten werden.
                b. Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt ganz besonders beim Betreten des
                    Schulgebäudes und vor dem Essen.
                c. Regelmäßig Lüften. Unterrichtsräume sollten zumindest in den Pausen gut
                    gelüftet werden, wenn möglich auch dazwischen.
                d. Reinigung. Desinfektion von häufig berührten Flächen/Gegenständen und
                    tägliche Reinigung. Das Hygienehandbuch für Schulen wird aktuell adaptiert und ist spätestens ab 2. Juni unter www.bmbwf.gv.at/hygiene abrufbar. Was ist neu ab 3. Juni? 1. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes fällt Ab 3. Juni 2020 besteht keine Verpflichtung mehr, im Schulgebäude/am Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Freiwillig kann der Mund-Nasen-Schutz natürlich weiterhin verwendet werden. 2. Bewegung und Sport können freiwillig angeboten werden Bewegungs- und Sportangebote können schulautonom in Ergänzung zum bestehenden Stundenplan angeboten werden. Die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler ist freiwillig, da der Pflichtgegenstand Bewegung und Sport weiterhin ausgesetzt ist. 3. Singen in der Gruppe ist wieder gestattet Im Gegenstand Musikerziehung ist Singen wieder generell erlaubt. Auf die Hygienevorschriften ist Rücksicht zu nehmen. 4. Veranstaltungen zum Schulschluss sind möglich Veranstaltungen wie Maturafeiern, Schulabschlussfeste usw. können an den Schulen durchgeführt werden, wenn dabei die geltenden Regelungen des Gesundheitsministeriums beachtet werden: Bis 30. Juni sind gemäß COVID-19-Lockerungsverordnung Veranstaltungen bis zu 100 Personen möglich.
Mit 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig.

 Mit freundlichen Grüßen

Prof.in Mag.a Claudia Luttenberger, BEd

04. Mai 2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!                                                                                 

Wie Sie sicher bereits aus den Medien entnommen haben, öffnen die Volksschulen am 18. Mai 2020 wieder ihre Tore.

Der Schulbetrieb wird entlang der folgenden fünf Prinzipien organisiert:

1.       Verdünnung durch Schichtbetrieb

Dazu wird jede Klasse in zwei gleich große Gruppen geteilt werden. Die Teilung wird verbindlich vorgeschrieben und wird Ihnen gemeinsam mit diesem Elternbrief von der Klassenlehrperson mitgeteilt. Die beiden Gruppen der Klassen sollen im Rahmen eines Schichtsystems täglich abwechselnd unterrichtet werden. Neben dem Unterricht bleibt die geltende Betreuung aufrecht. Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben und deren Betreuung zu Hause auch nicht sichergestellt ist, können die Betreuung in der Schule bis längstens 16.00 Uhr in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Betreuung wird der Fokus daraufgelegt, Schülerinnen und Schüler bei der Erfüllung der Arbeitspakete, die ihnen mitgegeben wurden, zu unterstützen und damit deren Eltern und Erziehungsberechtigte zu entlasten.

2.       Lehrstoff: weniger ist mehr

Vorrangig werden ab 18.5. im Schulbetrieb die Gegenstände Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch unterrichtet. Ausnahme bilden die Fächer Bewegung und Sport und Musikerziehung, die bis zum Ende des Schuljahres komplett entfallen. Religion wird weiterhin online organisiert und Werken und Bildnerische Erziehung finden je nach Bedarf statt.

3.       Leistungsbeurteilung mit Augenmaß

Für die Zeit ab der Rückkehr in den Schulbetrieb soll der Fokus auf der Gestaltung des Abschlusses und der gezielten Vorbereitung auf die nächste Schulstufe liegen. Was dafür an neuem Stoff wichtig und sinnvoll ist, wird in überschaubaren Schritten erarbeitet. Daneben sollen die verbleibenden Wochen auch dafür genutzt werden, das Erreichte abzusichern, zu festigen und die neue Form des individuellen und selbstorganisierten Lernens weiter zu pflegen. 

Die wesentliche Basis der Leistungsbeurteilung für das Schuljahr 2019/20 bilden das Halbjahreszeugnis sowie die Leistungen, die bis zum 16.3.2020 erbracht worden sind (Schularbeiten, Tests, Mitarbeit). Weitere Schularbeiten sollen nicht mehr stattfinden. Leistungen, die im Rahmen des Distance-Learning erbracht wurden und des nun folgenden Präsenzunterrichts erbracht werden, fließen in die Gesamtbeurteilung ein. Schülerinnen und Schüler, die kontinuierlich mitgearbeitet haben, sollen ihre Mitarbeit auch honoriert bekommen.

Generell werden Schülerinnen und Schüler der Volksschule im Schuljahr 2020/21 Klassen nicht wiederholen müssen, außer Eltern und Erziehungsberechtigte wünschen dies.

4.       Einhaltung der Hygienebestimmungen

Der Schulbetrieb wird unter Einhaltung verschärfter Hygiene-Auflagen stattfinden. Diese sind in einem eigenen Hygienehandbuch zu COVID-19 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zusammengefasst und bauen auf den Vorgaben des Gesundheitsministeriums auf. Das Handbuch regelt die hygienischen Voraussetzungen bzw. Verhaltensweisen im Schulbetrieb. Darin enthalten sind unter anderem folgende Regelungen:

• Maskenpflicht für alle Personen im Schulgebäude (bitte die Maske für Ihr/e Kind/er selbst besorgen)

• Maskenpflicht für alle Personen am Weg in die Schule oder nach Hause, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen  

• Nähere Bestimmungen zur Maskenpflicht in der Schule: 

o Während der Pausen besteht für Lehrerinnen und Lehrer bzw. Schülerinnen und Schüler eine Maskenpflicht. Während des Unterrichts haben Schülerinnen und Schüler keine Maske zu tragen. 

o Genaue Richtlinien für Hygiene während des Unterrichts, wie z.B. das regelmäßige Lüften, die Einhaltung von Abständen oder fixe Zeitintervalle für das Händewaschen, werden ebenfalls vorgeschrieben.

 o Verdichtete Reinigungsintervalle und Desinfektion am Schulstandort finden täglich statt. 

 o Es gibt genaue Vorgaben für Abstände, die im Rahmen des Unterrichts in Klassen bzw. beim Aufenthalt in Schulgebäuden einzuhalten sind. 

5. Ausnahmen für spezielle Personengruppen

Für alle Schülerinnen und Schüler, die an die Schulen kommen, werden wir bei der etappenweisen Aktivierung des Schulbetriebs für die Einhaltung von strengen Hygieneauflagen Sorge tragen. Falls Sie Ihr Kind aber aus Sorge um dessen Gesundheit nicht an die Schule zurückkehren lassen wollen, gilt es als entschuldigt. Bitte teilen Sie dies dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin mit, Ihr Kind kann den jeweiligen Lernstoff dann von zu Hause aus bearbeiten.

Genaue Umsetzung der Schulöffnung im Schichtbetrieb an der PVS:

-          Der Unterricht an der Schule wird täglich im Schichtbetrieb von 8.00 bis 12.00 stattfinden – das sind 4 Unterrichtsstunden zu je 50 Minuten mit Pausen dazwischen

-          Der Einlass erfolgt ab 7:15 nur über den Eingang im Innenhof, wo eine Lehrperson bei einer Desinfektionssäule stehen wird und Kinder im richtigen Abstand einlassen wird. Dort wird auch kontrolliert, ob alle Schülerinnen und Schüler einen Mund-Nasenschutz tragen.

-          Die Garderobe wird bis Schulschluss nicht mehr betreten – bitte geben Sie Ihrem Kind Hausschuhe mit

-          Eltern dürfen das Gebäude ohne vorangekündigten Termin nicht betreten

-          Der Unterricht erfolgt in Gruppe A und Gruppe B täglich abwechselnd (Gruppe A kommt MO, MI, FR und Gruppe B DI und DO – dann umgekehrt)

-          Alle Geschwisterkinder der Schule befinden sich in der Gruppe A, um den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten eine Vereinfachung der Betreuung zu ermöglichen

 

-          Die Mensa wird nicht geöffnet sein, da der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler um 12 Uhr endet – Kinder, die für die Betreuung angemeldet sind, benötigen für den Nachmittag bitte mehr Jause

-          Die bereits gekauften Essensbons können entweder rückverrechnet (nur für die 4. Schulstufen) oder gegen Aufzahlung im nächsten Schuljahr verwendet werden – genauere Details folgen

-          Die Erhebung zur Betreuung wird von den Klassenlehrpersonen mit diesem Elternbrief mitgeschickt – bitte bis spätestens 11.5. ausfüllen

-          Im Falle einer Anmeldung zur Betreuung bitte ich um rechtzeitiges Erscheinen bis spätestens 7:55 Uhr (Krankmeldung oder Abmeldung bitte bei der Klassenlehrperson)

-          Für die Betreuung werden in der Hochschule zusätzliche Räume zur Verfügung stehen. Diese werden Ihnen dann noch nach erfolgter Anmeldung zur Betreuung bekannt gegeben

-          Eltern dürfen das Gebäude auch beim Abholen nicht betreten – bitte die genaue Zeit der Entlassung der Kinder angeben.

 

Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!


Mit freundlichen Grüßen

Prof.in Mag.a Claudia Luttenberger, BEd

27. April 2020                                                                                                                                                                                      Wien, 24. April 2020
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte!

Die letzten Wochen waren gerade für Sie eine Phase besonderer Belastung. Viele von Ihnen mussten ihre berufliche Tätigkeit von zu Hause aus organisieren. Gleichzeitig wurde der Betrieb des Schulsystems zurückgefahren und auf Distance Learning umgestellt. Diese Entscheidung ist der Bundesregierung und mir als Ressortchef nicht leichtgefallen. Sie war aber zum Schutz der Bevölkerung und auch aller, die an unseren Schulen lernen und lehren, unumgänglich.

Wir haben in kurzer Zeit Modelle für Distance Learning entwickelt, uns bemüht, die digitale Ausstattung unserer Schülerinnen und Schüler zu verbessern, und digitale Lehr- und Lerninhalte verfügbar gemacht. Wir haben einen Härtefonds für nicht statt gefundene Schulreisen und Schulveranstaltungen eingerichtet, um Eltern und Erziehungsberechtigte bei nicht rückerstatteten Stornokosten zu unterstützen. Und wir haben ein Modell für die Durchführung der Matura und der Abschlussprüfungen in Zeiten von Corona erarbeitet.

Schule ist aber wesentlich mehr als nur ein Ort des Lernens. Ebenso wichtig sind die sozialen Kontakte und Freundschaften, die in den Klassenzimmern bestehen, ist die Begegnung mit Kindern und Jugendlichen und mit der Bezugsperson Lehrerin bzw. Lehrer. All dies macht eine Öffnung der Schulen für unsere Gesellschaft wichtig. 

Seit Anfang April beobachten wir eine Stabilisierung der Infektionszahlen. In vielen Bereichen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens wird nun der Versuch unternommen, eine neue Normalität herzustellen und die Arbeit wieder aufzunehmen. Nach reiflicher Abwägung und in Abstimmung mit dem Bundeskanzler und dem Gesundheitsminister ist es nun an der Zeit, im Bereich des Schulsystems den nächsten Schritt zu gehen.

Dazu haben wir eine klare Strategie entwickelt, die auf folgenden Eckpunkten basiert:

• Die Schulen werden nicht für alle gleichzeitig geöffnet.
- Wir öffnen die Schulen zuerst für die Älteren, die einen Abschluss brauchen. Ab 4.5. kehren die Maturantinnen und Maturanten zurück sowie alle Schüler/innen der Abschlussklassen im Bereich der Berufsbildung.
- Die zweite Etappe planen wir für den 15.5. Sie betrifft alle 6- bis 14-Jährigen, also die Volksschulen, AHS-Unterstufen, NMS und die Sonderschulen.
- Wenn alles gut geht und die Infektionen nicht wieder ansteigen, folgt die dritte Etappe der Schulöffnung am 19.5. Dann werden die Polytechnischen Schulen, die AHS-Oberstufe sowie die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen folgen.

Die zweite und dritte Etappe beginnen jeweils an einem Freitag
– mit einer Konferenz des Lehrerkollegiums, um den Schulstart für die Schülerinnen und Schüler in der Woche darauf gut vorzubereiten.

• Der Schulbetrieb wird entlang der folgenden fünf Prinzipien organisiert:
1. Verdünnung durch Schichtbetrieb
2. Lehrstoff: weniger ist mehr
3. Leistungsbeurteilung mit Augenmaß
4. Einhaltung der Hygienebestimmungen
5. Ausnahmen für spezielle Personengruppen

Ich habe die Schuldirektorinnen und -direktoren ersucht, die Einteilung des Schichtbetriebs - für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule, NMS und AHS-Unterstufe bis zum 4. Mai und - für die übrigen Schülerinnen und Schüler bis zum 15. Mai vorzunehmen. Damit haben Sie Zeit, ihren Arbeitsalltag zu organisieren und sich in Ihrer Familie auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Alle näheren Informationen erhalten Sie direkt von der Schule Ihres Kindes.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die an die Schulen kommen, werden wir bei der etappenweisen Aktivierung des Schulbetriebs für die Einhaltung von strengen Hygieneauflagen Sorge tragen. Falls Sie Ihr Kind aber aus Sorge um dessen Gesundheit nicht an die Schule zurückkehren lassen wollen, gilt es als entschuldigt. Bitte teilen Sie dies der Schulleitung oder dem Klassenvorstand mit, ihr Kind kann den jeweiligen Lernstoff dann von zu Hause aus bearbeiten.

Wir wissen, dass dieser Weg eine Gratwanderung darstellt. Er ist das Ergebnis der Abwägung zwischen dem Schutz der Gesundheit und der Verpflichtung, die Bildungs- und Berufschancen unserer Kinder und Jugendlichen mittel- und langfristig zu gewährleisten. Helfen auch Sie bitte mit, dass uns dieser Weg gelingt.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute. Gemeinsam schaffen wir es, unsere Kinder und Jugendlichen trotz der Corona-Krise gut auf die Zukunft vorzubereiten. Mit freundlichen Grüßen Ihr
Heinz Faßmann
Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung 01. April 2020 Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!                                                                                 Zunächst hoffe ich, dass sie alle gesund sind und es ihnen allen gut geht. Wie sie sicher aus den Medien entnommen haben, werden die Schulen auch nach den Osterferien nur in einem eingeschränkten Schulbetrieb laufen. Das heißt, dass die Überbrückungsphase der „Fernlehre“ und des „Fernlernens“ noch andauert. Nach den Osterferien bieten wir für Kinder, deren Eltern zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dringend gebraucht werden und für die keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden kann, wieder eine Betreuung an. Gleichzeitig möchten wir aber darauf hinweisen, dass es allen Vorgaben der Bundesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus widerspräche, wenn Eltern, die nicht zur oben genannten Gruppe gehören, ihre Kinder in die Schule schicken würden. Konkret wird die Betreuung an Schultagen wieder ab Mittwoch, den 15.4.2020 von 7:30 bis 16:00 angeboten. Für die Erhebung der Betreuung ersuche ich die Eltern, sich mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer in Verbindung zu setzen. Sollten Sie ihr Kind ohne Voranmeldung in einem Notfall zur Betreuung bringen, melden sie sich bitte vorher telefonisch unter 0664/806751211. Ich habe meine Lehrerinnen und Lehrer gebeten, für die Zeit nach Ostern wieder Arbeitspakete für die Schülerinnen und Schüler bereit zu stellen. Von den Klassenlehrpersonen werden sie separat informiert, wie diese Unterlagen übergeben werden. Neben der Wiederholung und Festigung bereits durchgenommenen Lehrstoffs darf nach den Osterferien auch neuer Lehrstoff in Form von Distance Learning vermittelt werden. Lehrkräfte haben dafür Sorge zu tragen, dass Schülerinnen und Schüler durch die Arbeitsaufträge hinreichend gefordert werden, dass eine Überforderung aber auf jeden Fall vermieden wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler in einer besonderen Lernsituation befinden. In dieser ist es besonders wichtig, dass sie in ihrer Arbeit von ihrer Lehrperson begleitet werden und regelmäßig Rückmeldungen bekommen. Es finden bis auf Weiteres keine Leistungsfeststellungen statt. Die im Rahmen der Überbrückungsphase erbrachten Leistungen fließen als Mitarbeit in die Jahresbeurteilung mit ein. Weiters leite ich ihnen hier gerne eine Information bezüglich der Elternbeiträge in einer GTS weiter: www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:502a3443-d4bd-4200-90e1-8d4a38271205/corona_gts_heime_20200331.pdf Der Bundesminister hat gestern in seiner Pressekonferenz auch angekündigt, dass es für Stornierungen von Schulveranstaltungen einen speziellen Hilfsfond geben wird, damit die Eltern hier Zuschüsse beantragen können. Näheres ist leider noch nicht bekannt:
Anbei Empfehlungen seitens der Schulpsychologie:
  • Strukturieren Sie – im Rahmen eigener Home-Office-Verpflichtungen – den Tag in Lernphasen, Pausen und Freizeit. Struktur ist besonders wichtig für das Lernen zu Hause. Versuchen Sie einen täglichen Ablauf zu Hause zu finden, den Sie gemeinsam mit Ihren Kindern festlegen. Ihr Kind ist an den schulischen Rhythmus gewöhnt. Wenn es in der Schule mit offenen Lernformen selbständig arbeitet, so lassen sie dies auch zuhause zu. 
  • Wie ausgedehnt die Lernzeiten gestaltet werden, hängt auch vom Alter der Schüler/innen ab: Da Erwachsene die Konzentrationsspanne der Kinder oft überschätzen, sind hier die Zeiten angeführt: Für Kinder bis Ende der 2. Klasse beträgt die Zeitspanne, in der sich das Kind konzentrieren kann, 10 bis 15 Minuten, bei Kindern der 3. und 4. Klasse 20 Minuten. 
  • Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern, welche Arbeiten wann zu erledigen sind. 
  • Die Aufgaben sollten von der Schule so gestaltet sein, dass sie selbständiges Arbeiten ermöglichen. Stehen Sie aber bitte unterstützend und für Nachfragen zur Verfügung. 
  • Versuchen Sie für die Kinder einen separaten, ruhigen Arbeitsplatz zu schaffen, der diesen für die gesamte Zeit zur Verfügung steht. Man sollte Lern- und Spielräume am besten trennen, z.B. am Küchentisch oder am Schreibtisch im Kinderzimmer wird Hausübung gemacht und gelernt – am Couchtisch wird gespielt und ferngesehen. 
  • Lernen soll Spaß machen und spielerisch sein! Seien Sie geduldig und setzen Sie Ihre Kinder nicht unter Druck. Auch für diese ist der Unterricht zu Hause eine neue und ungewohnte Situation, an die sie sich erst gewöhnen müssen. Loben und motivieren Sie ausreichend und unmittelbar. Bei Fehlern korrigieren Sie behutsam. 
  • Halten Sie Kontakt zu den Lehrpersonen und wenden sich bei Problemen an die entsprechenden Ansprechpartner/innen. Geben Sie bitte bei Überforderung und Überlastung der Kinder direktes Feedback an die Klassenlehrer*innen sowie die Schulleitung.
  • Auch Erziehungsberechtigte brauchen einmal eine Pause! Um Überforderungen zu vermeiden und den Alltag zu Hause aufzulockern, ist regelmäßige Pausensetzung auch für Sie ratsam.
Zum Schluss möchte ich ihnen als Pädagogin noch einiges für ihre wertvolle Arbeit zu Hause mitgeben: Es ist gut, wenn sie ihre Kinder in dieser Zeit dazu ermutigen, auch weiterhin zu lernen und das Erlernte zu vertiefen. Aber es ist vollkommen in Ordnung, wenn das in dieser Ausnahmesituation nicht immer gelingt. Und es ist auch in Ordnung, wenn sie ihren Kindern nicht immer alles erklären können und die Kinder nicht immer Lust haben auf die Schule zu Hause. Keine Aufgabe und kein Schulfach sind so wichtig, wie die Tatsache, dass sie für ihre Kinder da sind und ihnen Sicherheit und Geborgenheit geben! In diesem Sinne bedanke ich mich für die gute Zusammenarbeit und wünsche ihnen und ihrer Familie alles Gute und viel Kraft für die nächste Zeit. Gemeinsam schaffen wir das! Mit freundlichen Grüßen, Prof.in Mag.a Claudia Luttenberger, BEd 23. März 2020 Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, aufgrund der aktuellen Corona-Virus-Situation in unserem Land hat Bildungsminister Univ.-Prof. Dr Heinz Faßmann uns Lehrerinnen und Lehrer ersucht, die Betreuung der Kinder, deren Eltern zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur (Krankenhaus, Polizei, Grundversorgung …) dringend gebraucht werden und für die keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden kann, auf freiwilliger Basis auch in der Woche vor Ostern aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig möchten wir aber darauf hinweisen, dass es allen Vorgaben der Bundesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus widerspräche, wenn Eltern, die nicht zur oben genannten Gruppe gehören, ihre Kinder in die Schule schicken würden. Konkret wollen wir die Betreuung von Montag, 6.4., bis Donnerstag, 9.4., von 7:30 bis 16:00 gewährleisten. Das Angebot am Freitag, dem 10.4., (Karfreitag) soll bis 12.00 Uhr gewährleistet sein. Für die Erhebung der Betreuung ersuche ich die Eltern, sich mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer in Verbindung zu setzen. Sollten Sie ihr Kind ohne Voranmeldung in einem Notfall zur Betreuung bringen, melden sie sich bitte vorher telefonisch unter 0664/806751211. Wir danken für die gute Zusammenarbeit. Gemeinsam schaffen wir das! Ich wünsche ihnen und ihrer Familie alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Prof.in Mag.a Claudia Luttenberger, BEd 16. März 2020 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Aufgrund der gestern im Nationalrat beschlossenen Maßnahmen stehen bereits ab Montag, den 16.3.2020 auch die Volksschulen nur mehr für jene Schülerinnen und Schüler offen, deren Eltern außer Haus erwerbstätig sein müssen und deren Kinder nicht betreut werden können. Damit werden die vom Bildungsministerium vergangene Woche festgelegten Maßnahmen ausgeweitet und vorgezogen. Was für den Mittwoch geplant war, gilt somit ab Montag. Ein eingeschränkter Schulbetrieb zur Betreuung jener Schülerinnen und Schüler, deren Eltern am Arbeitsplatz unabkömmlich sind, ist auf jeden Fall gewährleistet. Dies ist ein wichtiger Beitrag des Bildungssystems zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft. Auch wenn der Bedarf an Kinderbetreuung erst nach einigen Tagen entsteht, wird an der Schule bedarfsgerecht reagiert und jedenfalls ein Angebot bereitgestellt werden. Es wurde bereits klargestellt, dass auch Lehrkräfte nicht an den Schulstandorten eingesetzt werden, sofern ihre Anwesenheit nicht absolut notwendig ist. Um auch bei Lehrpersonen die Sozialkontakte auf ein Minimum zu reduzieren, bitte ich um Bekanntgabe an den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin, wenn eine Betreuung benötigt wird. Unterrichtsmaterialien können ab sofort nicht mehr in der Schule geholt, sondern nur mehr elektronisch verschickt werden. Das Essen in der Mensa wird derzeit noch für die zu betreuenden Kinder geliefert. Mit freundlichen Grüßen, Prof.in Mag.a Claudia Luttenberger, BEd 13. März 2020 Brief von BM Dr. Heinz Faßmann Anbei finden Sie den Brief von Bundesminister Dr. Faßmann als PDF-Dokument zum Download. PDF zum Downloaden
12. März 2020 Aktuelle Information zur Schulschließung Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, wie Sie vermutlich bereits aus den Medien entnommen haben, erfordert die Verbreitung des Corona-Virus (Covid 19) leider in der aktuellen Phase auch in Österreich die vorrübergehende Schließung aller Schulen. Der bundesweite Schulbetrieb wird für Pflichtschulen ab Mittwoch, den 18.März 2020 bis voraussichtlich 3.April 2020 auf Betreuung umgestellt. Danach schließen die Osterferien bis einschließlich 14.April 2020 an. Betreuung Das heißt, dass Kinder möglichst zu Hause bleiben sollen. Es geht darum, möglichst wenig Kinder in den Schulen zu haben, um die Sozialkontakte zu reduzieren und dadurch einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Kinder, die von den Eltern, Freunden oder Nachbarn (nicht von den Großeltern!) betreut werden können, sollen nicht in die Schule kommen. Nur Kinder, bei denen eine Betreuung nicht möglich ist, können eine Betreuung in den Schulen in Anspruch nehmen! Bitte geben Sie uns die nötige Betreuung online bis spätestens Montag, 16.März.2020 bekannt. Keine unterrichtsfreie Zeit Es wird darauf hingewiesen, dass es keine unterrichtsfreie Zeit sein soll. Hausübungen und Vertiefungen sind geplant, Kinder sollen ihre Zeit nicht in Vereinen, Einkaufszentren oder anderen sozialen Umfeldern verbringen und am besten zu Hause bleiben! Die Zeit zu Hause kann sinnvoll genutzt werden, um bereits durchgenommenen Stoff zu wiederholen und zu vertiefen oder um sich in aller Ruhe mit Themen zu befassen, die derzeit im Unterricht behandelt werden. Aus diesem Grund haben die Lehrerinnen und Lehrer Ihrer Klasse bereits Übungsmaterial zur Festigung und Vertiefung des aktuell im Unterricht behandelten Lernstoffes für Schülerinnen und Schüler vorbereitet, welches Ihnen mit nach Hause gegeben bzw. über digitale Kanäle zur Verfügung gestellt wird. BMBWF-Online-Angebot für Schüler/innen und Eltern in Vorbereitung Für Schüler/innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bereitet das Bildungsministerium in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule NÖ aktuell ein altersgerechtes, kompaktes Online-Angebot mit pädagogischen Materialien vor, die zur Überbrückung in der Zeit einer vorübergehenden Schulschließung genützt werden können. Darüber werden wir Sie aber gesondert informieren. Es gibt für Sie sicher noch eine Menge offener Fragen. Selbstverständlich werden wir Sie in den kommenden Tagen und Wochen weiterhin informieren. Ich bitte sie weiterhin täglich die Website des Bundesministeriums unter www.bmbwf.gv.at/corona zu besuchen.                                              Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen, Prof.in Mag.a Claudia Luttenberger, BEd Zivilschutzinfoblatt zum Coronavirus: Nachzulesen unter... Website des Bundesministeriums: www.bmbwf.gv.at/corona